Gutachten für Eigentümer und Käufer
Der Kauf oder Verkauf von Immobilien ist nicht immer einfach und birgt Risiken. Damit Sie beim Immobilienkauf oder Verkauf gut verhandelt können, empfiehlt sich immer davor ein fundiertes Gutachten. Ein vom Spezialisten erstelltes Immobiliengutachten, z. B. für einen Grundstück, Eigentumswohnung, Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser oder für eine gewerbliche Immobilie, sichert Sie in dem sehr schwankenden Immobilienmarkt gut ab.
Ihr Nutzen als Eigentümer:
• Korrekte Positionierung auf dem Immobilienmarkt
• Entscheidungshilfe, ob der Verkauf rentabel ist
• Orientierung über einen möglichen Kauf einer neuen Immobilie
• Fundierte Vorbereitung für die Verhandlungen beim Verkauf
Ihr Nutzen als Käufer:
• Sie erhalten von uns eine Checkliste und wissen, was Sie alles beachten müssen
• Gewissheit über einen angemessenen Preis der Immobilien
• Vergleich zwischen der eigenen Vorstellung und dem aktuellen Marktpreis
Immobilienbewertung für Erben
Eine Immobilie zu erben, bedeutet nicht immer, dass Sie alleine den gesamten Wert der Immobilie erhalten. Denn es könnten Miterben vorhandne sein. Sollte dies der Fall sein, ist eine Immobilienbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger eine solide Lösung. Denn nur so ermitteln Sie den konkreten Immobilienwert und erreichen eine gerechte Aufteilung des Immobiliengesamtwertes.
Der Nachlass eines Grundstückes, eines Eigentumshauses oder einer Gewerbeimmobilie ist nicht immer genau definiert. Eine definierte Immobilienbewertung ist somit eine wichtige Stütze für die Erbengemeinschaft, um mögliche Erbauseinandersetzungen zu vermeiden.
Ihr Nutzen als Erbe:
• Immobilienbewertung im Erbschaftsfall im Raum Freiburg, Lahr und Offenburg
• Gerechte Aufteilung des Erbes
• Verkehrswertgutachten, die gegenseitigen Ansprüche klärt
• Klarheit über die Erbschaftssteuer
Verkehrswertermittlung (Marktwert)
- Vermögensaufstellung
- Kauf- / Verkaufsüberlegungen
- Erbauseinandersetzungen
- Schenkungen / Übertragungen / Ehescheidungen
- Zwangsversteigerungen
- Steuerliche Zwecke / Regelungen
- Bilanzierungsgrundlagen
- Betriebsauflösung / betriebliche Veränderung
- Ermittlung von Anfangsvermögen bei Eheschließungen
- Ermittlung von Sachversicherungswerten
Beleihungswertgutachten
- für Banken, Bausparkassen,
- für Investoren im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Aufmass / Flächenberechnungen
- nach einschlägigen Vorschriften
- mit Laser-Messgerät
Bewertungsobjekte
- Grundstücke / Wohnhäuser
- Gewerbeobjekte / Wohneigentum
- Teileigentum / Industrieanlagen
- Rechte und Belastungen am Grundstück
- Spezialimmobilien
Interessentenkreis
- Privatpersonen
- Firmen
- Gerichte
- Rechtsanwälte
- Banken
- Versicherungen
- Wirtschaftsprüfer
- Notare
- Steuerberater
- Unternnehmensberater
- Insolvenzberater
- Zwangsverwalter
Honorar / Kosten
Die Honorierung des Auftragnehmers (Grundhonorar) erfolgt nach der Honorartafel, Stufe 1 ( Wohnobjekte ), bzw. nach Stufe 2 (Gewerbeobjekte, Objekte mit gemischter Nutzung, Wohnobjekte mit Bewertung von Rechten in Abt. II, Bewertung von Abbruchgrundstücken mit Nutzungsoptionen, landwirtschaftliche Grundstücke mit Wohnnutzung, Erbbaurechtsgrundstücke, gravierende Bauschäden, Bewertung von Eigentumswohnungen, Bewertung von Teilgrundstücken u.a.),
Nettohonorar zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer und Nebenkosten (Fahrtkosten, Kosten für Vervielfältigen u.a.)
Wert | Stufe 1 | Stufe 2 |
---|---|---|
bis 300.000 Euro | 2.280 Euro | 2.580 Euro |
bis 400.000 Euro | 2.450 Euro | 2.760 Euro |
bis 500.000 Euro | 2.670 Euro | 3.150 Euro |
750.000 Euro | 2.830 Euro | 3.336 Euro |
1.000.000 Euro | 3.640 Euro | 3.808 Euro |