Gutachten

 

Gutachten für Eigentümer und Käufer

Der Kauf oder Verkauf von Immobilien ist nicht immer einfach und birgt Risiken. Damit Sie beim Immobilienkauf oder Verkauf gut verhandelt können, empfiehlt sich immer davor ein fundiertes Gutachten. Ein vom Spezialisten erstelltes Immobiliengutachten, z. B. für einen Grundstück, Eigentumswohnung, Einzel-, Doppel- oder Reihenhäuser oder für eine gewerbliche Immobilie, sichert Sie in dem sehr schwankenden Immobilienmarkt gut ab.

Ihr Nutzen als Eigentümer:
• Korrekte Positionierung auf dem Immobilienmarkt
• Entscheidungshilfe, ob der Verkauf rentabel ist
• Orientierung über einen möglichen Kauf einer neuen Immobilie
• Fundierte Vorbereitung für die Verhandlungen beim Verkauf

Ihr Nutzen als Käufer:
• Sie erhalten von uns eine Checkliste und wissen, was Sie alles beachten müssen
• Gewissheit über einen angemessenen Preis der Immobilien
• Vergleich zwischen der eigenen Vorstellung und dem aktuellen Marktpreis

Haben Sie Fragen?

Immobilienbewertung für Erben

Eine Immobilie zu erben, bedeutet nicht immer, dass Sie alleine den gesamten Wert der Immobilie erhalten. Denn es könnten Miterben vorhandne sein. Sollte dies der Fall sein, ist eine Immobilienbewertung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger eine solide Lösung. Denn nur so ermitteln Sie den konkreten Immobilienwert und erreichen eine gerechte Aufteilung des Immobiliengesamtwertes.
Der Nachlass eines Grundstückes, eines Eigentumshauses oder einer Gewerbeimmobilie ist nicht immer genau definiert. Eine definierte Immobilienbewertung ist somit eine wichtige Stütze für die Erbengemeinschaft, um mögliche Erbauseinandersetzungen zu vermeiden.

Ihr Nutzen als Erbe:
• Immobilienbewertung im Erbschaftsfall im Raum Freiburg, Lahr und Offenburg
• Gerechte Aufteilung des Erbes
• Verkehrswertgutachten, die gegenseitigen Ansprüche klärt
• Klarheit über die Erbschaftssteuer

Ihr Immobilienbewerter in Freiburg, Lahr und Offenburg

Verkehrswertermittlung (Marktwert)

  • Vermögensaufstellung
  • Kauf- / Verkaufsüberlegungen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen / Übertragungen / Ehescheidungen
  • Zwangsversteigerungen
  • Steuerliche Zwecke / Regelungen
  • Bilanzierungsgrundlagen
  • Betriebsauflösung / betriebliche Veränderung
  • Ermittlung von Anfangsvermögen bei Eheschließungen
  • Ermittlung von Sachversicherungswerten

Beleihungswertgutachten

  • für Banken, Bausparkassen,
  • für Investoren im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen

Aufmass / Flächenberechnungen

  • nach einschlägigen Vorschriften
  • mit Laser-Messgerät

Bewertungsobjekte

  • Grundstücke / Wohnhäuser
  • Gewerbeobjekte / Wohneigentum
  • Teileigentum / Industrieanlagen
  • Rechte und Belastungen am Grundstück
  • Spezialimmobilien

Interessentenkreis

  • Privatpersonen
  • Firmen
  • Gerichte
  • Rechtsanwälte
  • Banken
  • Versicherungen
  • Wirtschaftsprüfer
  • Notare
  • Steuerberater
  • Unternnehmensberater
  • Insolvenzberater
  • Zwangsverwalter
 

Honorar / Kosten

Die Honorierung des Auftragnehmers (Grundhonorar) erfolgt nach der Honorartafel, Stufe 1 ( Wohnobjekte ), bzw. nach Stufe 2 (Gewerbeobjekte, Objekte mit gemischter Nutzung, Wohnobjekte mit Bewertung von Rechten in Abt. II, Bewertung von Abbruchgrundstücken mit Nutzungsoptionen, landwirtschaftliche Grundstücke mit Wohnnutzung, Erbbaurechtsgrundstücke, gravierende Bauschäden, Bewertung von Eigentumswohnungen, Bewertung von Teilgrundstücken u.a.),

Nettohonorar zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer und Nebenkosten (Fahrtkosten, Kosten für Vervielfältigen u.a.)

WertStufe 1Stufe 2
bis 300.000 Euro2.280 Euro2.580 Euro
bis 400.000 Euro2.450 Euro2.760 Euro
bis 500.000 Euro2.670 Euro3.150 Euro
750.000 Euro2.830 Euro3.336 Euro
1.000.000 Euro3.640 Euro3.808 Euro